Landfrauen Apéro Zürioberland
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Landfrauen Apéro Zürioberland

Ku(h)linarisch Häimät pur

 

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für die

von uns angebotenen Leistungen von Speisen, Serviceleistungen, Personaldienstleistungen,

dem Verleih von Partyzubehör und der  Vermittlung von eigenen, als auch Dienstleistungen

und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon, Fax

oder Email bestellt hat.

  • Lieferung von Speisen
  • Service- und Personaldienstleistungen
  • Vermittlung von Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern

Grundlage für jeden Auftrag bildet die Offerte des Landfrauen Apéro  Zürioberland. Diese wird gegengezeichnet und mindestens 21 Tage vor einem Anlass ausgetauscht. Allfällige Änderungen an der Offerte sind schriftlich festzuhalten.

 

Unser Angebot

  • Neben einem Standardsortiment bieten wir auch individuell zugeschnittene Wunschbuffets an.
  •  Zusätzliche Dekorationswünsche auf dem Buffet erfüllen wir nach Absprache und Aufwand.
  • Der Kunde hat das volle Anrecht auf die übrig gebliebenen Speisen.
  • Unser Standardangebot basiert auf der Mindestzahl von 25 Personen. Für Aufträge unter 25 Personen gelten Spezialkonditionen.
  • Raumorganisation und allfällige Kosten dafür sind Sache des Kunden. Eine Liste mit Lokalitäten kann abgegeben werden.

Saisonale Abweichungen

Die von uns angebotenen Speisen wie z.B. Obst unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen. Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Produkte ohne Preisänderung und nach Absprache mit Ihnen zu ersetzen.

 

Unsere Preise

  • Die Preise verstehen sich exklusiv  MWST. Preis- und Leistungsänderungen sowie Irrtümer behalten wir uns vor.
  • Die Preise auf der Angebotsübersicht verstehen sich für fertig hergerichtete Apéros zum Preis gemäss unterzeichneter Offerte.
  • Spezialwünsche werden nach Erfahrungswerten offeriert und nach effektivem Aufwand verrechnet.
  • Möchten Sie unsere Servicedienste in Anspruch nehmen, verrechnen wir die Stunden ab Depot inkl. An- und Rückfahrt nach effektivem Einsatz zu je CHF 35.--/Stunde. Angebrochene Viertelstunden werden verrechnet.
  • Fahrpauschale CHF 1.--/km

Lieferung ohne Betreuung des Buffets

  • Bei einer Lieferung ohne Betreuung verrechnen wir Ihnen den effektiven Stundenaufwand für die Lieferung mit CHF 35.--/Stunde ab Standort Turbenthal. Angebrochene Viertelstunden werden verrechnet.
  • Der Kunde verpflichtet sich, sämtliches Leergut  in gereinigtem und unbeschädigtem Zustand zurückzubringen. Bedarf es beim Leergut einer Nachreinigung, wird die Reinigungszeit mit CHF 35.--/Stunde dem Kunden belastet.
  • Fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert verrechnet.
  • Im Preis nicht inbegriffen sind das Organisieren und Bereitstellen von Sitzmöglichkeiten, Raumdekorationen, Entsorgung diverser Abfälle (ausser den von uns selber produzierten Abfällen), Saalmieten und spezielle Bewilligungskosten von Ämtern.

 Auftragsgestaltung

  • Bestellungen können bis 21 Arbeitstage vor dem Apéro-Termin entgegen genommen werden. Die Offerte ist in diesem Fall sofort gegenzuzeichnen.
  • Für  die Rechnung gelten die bis sieben Tage vor dem Anlass bestellte Anzahl Portionen und Personen. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch Änderungen entgegengenommen werden. Für später gemeldete Personen wird für den zusätzlichen Koordinationsaufwand ein Aufpreis von CHF 10.-- pro Person berechnet.

Zahlungskonditionen

  • Die Rechnung ist rein netto zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Erhalt.
  • Werden andere Konditionen vereinbart, muss dies schriftlich im entsprechenden Bestellformular festgehalten werden.

Annullierung

  • Muss der Anlass von Seiten des Kunden abgesagt werden, bitten wir um sofortige schriftliche Information mindestens 14 Arbeitstage vor dem geplanten Anlassdatum.
  • Bei kurzfristiger Absage wird dem Kunden ein Teil der offerierten Kosten in Rechnung gestellt.
    • Ab 13 Arbeitstagen vor dem Anlass 25%
    • Ab  7 Arbeitstagen vor dem Anlass  50%
    • Ab  4 Arbeitstagen vor dem Anlass 100%

Haftung

  • Durch Kunden und deren Gäste beschädigtes oder verlorenes Inventar wird zum Wiederbeschaffungspreis verrechnet.
  • Wir übernehmen keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und sonstige Vermögensschäden.
  • Für Schäden an Mietobjekten, Räumlichkeiten und deren Infrastruktur, die durch das Verschulden des Kunden oder dessen Gäste entstanden sind, übernehmen wir  keine Haftung. Ebenso wie für das Verschulden von Drittpersonen.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Landfrauen Apéro  Zürioberland kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

  • Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Turbenthal.

Diese Bestimmungen sind gültig ab 1. Juli 2016

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