Landfrauen Apéro Zürioberland
Ku(h)linarisch Häimät pur
Geltungsbereich
Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für die
von uns
angebotenen Leistungen von Speisen, Serviceleistungen, Personaldienstleistungen,
dem Verleih
von Partyzubehör und der Vermittlung von eigenen, als auch Dienstleistungen
und Waren von
Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon, Fax
oder Email
bestellt hat.
- Lieferung von Speisen
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Service-
und Personaldienstleistungen
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Vermittlung von
Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern
Grundlage für jeden Auftrag bildet die Offerte des Landfrauen Apéro Zürioberland. Diese wird gegengezeichnet und mindestens 21 Tage vor einem Anlass ausgetauscht. Allfällige
Änderungen an der Offerte sind schriftlich festzuhalten.
Unser Angebot
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Neben
einem Standardsortiment bieten wir auch individuell zugeschnittene Wunschbuffets an.
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Zusätzliche
Dekorationswünsche auf dem Buffet erfüllen wir nach Absprache und Aufwand.
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Der Kunde
hat das volle Anrecht auf die übrig gebliebenen Speisen.
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Unser
Standardangebot basiert auf der Mindestzahl von 25 Personen. Für Aufträge unter 25 Personen gelten Spezialkonditionen.
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Raumorganisation und
allfällige Kosten dafür sind Sache des Kunden. Eine Liste mit Lokalitäten kann abgegeben werden.
Saisonale
Abweichungen
Die von uns
angebotenen Speisen wie z.B. Obst unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen. Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch
gleichwertige Produkte ohne Preisänderung und nach Absprache mit Ihnen zu ersetzen.
Unsere Preise
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Die
Preise verstehen sich exklusiv MWST. Preis- und Leistungsänderungen sowie Irrtümer behalten wir uns vor.
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Die
Preise auf der Angebotsübersicht verstehen sich für fertig hergerichtete Apéros zum Preis gemäss unterzeichneter Offerte.
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Spezialwünsche werden
nach Erfahrungswerten offeriert und nach effektivem Aufwand verrechnet.
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Möchten
Sie unsere Servicedienste in Anspruch nehmen, verrechnen wir die Stunden ab Depot inkl. An- und Rückfahrt nach effektivem Einsatz zu je CHF 35.--/Stunde. Angebrochene Viertelstunden werden
verrechnet.
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Fahrpauschale CHF
1.--/km
Lieferung ohne Betreuung des Buffets
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Bei einer
Lieferung ohne Betreuung verrechnen wir Ihnen den effektiven Stundenaufwand für die Lieferung mit CHF 35.--/Stunde ab Standort Turbenthal. Angebrochene Viertelstunden werden
verrechnet.
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Der Kunde
verpflichtet sich, sämtliches Leergut in gereinigtem und unbeschädigtem Zustand zurückzubringen. Bedarf es beim Leergut einer Nachreinigung, wird die Reinigungszeit mit CHF
35.--/Stunde dem Kunden belastet.
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Fehlende,
beschädigte und verlorene Teile werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert verrechnet.
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Im Preis
nicht inbegriffen sind das Organisieren und Bereitstellen von Sitzmöglichkeiten, Raumdekorationen, Entsorgung diverser Abfälle (ausser den von uns selber produzierten Abfällen), Saalmieten
und spezielle Bewilligungskosten von Ämtern.
Auftragsgestaltung
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Bestellungen können
bis 21 Arbeitstage vor dem Apéro-Termin entgegen genommen werden. Die Offerte ist in diesem Fall sofort gegenzuzeichnen.
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Für
die Rechnung gelten die bis sieben Tage vor dem Anlass bestellte Anzahl Portionen und Personen. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch Änderungen entgegengenommen werden. Für später gemeldete
Personen wird für den zusätzlichen Koordinationsaufwand ein Aufpreis von CHF 10.-- pro Person berechnet.
Zahlungskonditionen
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Die
Rechnung ist rein netto zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Erhalt.
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Werden
andere Konditionen vereinbart, muss dies schriftlich im entsprechenden Bestellformular festgehalten werden.
Annullierung
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Muss der
Anlass von Seiten des Kunden abgesagt werden, bitten wir um sofortige schriftliche Information mindestens 14 Arbeitstage vor dem geplanten Anlassdatum.
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Bei
kurzfristiger Absage wird dem Kunden ein Teil der offerierten Kosten in Rechnung gestellt.
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Ab 13
Arbeitstagen vor dem Anlass 25%
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Ab
7 Arbeitstagen vor dem Anlass 50%
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Ab
4 Arbeitstagen vor dem Anlass 100%
Haftung
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Durch
Kunden und deren Gäste beschädigtes oder verlorenes Inventar wird zum Wiederbeschaffungspreis verrechnet.
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Wir
übernehmen keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und sonstige Vermögensschäden.
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Für
Schäden an Mietobjekten, Räumlichkeiten und deren Infrastruktur, die durch das Verschulden des Kunden oder dessen Gäste entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung.
Ebenso wie für das Verschulden von Drittpersonen.
Änderung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
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Landfrauen Apéro
Zürioberland kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern.
Anwendbares Recht /
Gerichtsstand
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Auf das
Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Turbenthal.
Diese
Bestimmungen sind gültig ab 1. Juli 2016